Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung (Krankenkassenrecht)

Guido, Freitag, 19.12.2014, 14:25 (vor 3416 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die erste Antwort.

Wenn die Krankenkasse, denn nun explizit reinschreibt, dass der Anspruch ruht und die Laufzeit weiterläuft, dann würde das ja bedeuten, dass ich ausgesteuert würde. Dies ist möglich trotz Krankschreibung?

Aber dann würde sich doch das Arbeitsamt nicht um mich kümmern, da die ja erst im Fall der Gesundung wieder ins Spiel kommen.

Denke nun recht negativ, aber das Gespräch mit der UPB hat mir da wenig Hoffnung gemacht.

Denke gerne immer weiter. Gehört allerdings auch zur Depression hinzu.


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