Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 19.12.2014, 15:44 (vor 3388 Tagen) @ Guido

Hallo,
nein, der Anspruch ruht nicht in diesem Sinne, sondern das Krankengeld wird für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gesperrt bzw. verwehrt - im Klartext, der Fall läuft so weiter wie bisher, es wird eben nur kein Krankengeld gezahlt. Aussteuerung bedeutet , dass nach maximal 78 Wochen kein Krankengeld mehr gezahlt wird - dort werden alle Arbeitsunfähigkeiten angerechnet für die ein Krankengeldanspruch bestand, also auch Zeiten, für die z.B. Lohnfortzahlung geleistet wurde durch den Arbeitgeber aber auch Zeiten der Krankengeldversagung, z.B. bei fehlender Mitwirkungspflicht oder eben Nichtzahlung bei Auslandsaufenthalt.
Wenn die Kasse in diesem Fall auch die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt bzw. nicht anerkennt, dann besteht auch kein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld, der Fall würde mit dem Tag vor Antritt der Auslandsreise beendet und eine freiwillige Versicherung ab dem Abreisetag erstellt, die dann natürlich keinen Krankengeldanspruch mehr beinhalten würde und das dann auch nach Rückkehr aus dem Ausland.
Gruss
Czauderna


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