Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Andrea, Freitag, 08.01.2016, 19:12 (vor 3035 Tagen)

Hallo,

mein Mann ist angestellt und GKV-pflichtversichert. Ich bin selbständig und war bis Juni 2013 in der PKV. Ich habe meine selbständige Tätigkeit ab Juli 2013 ruhen lassen, da ich einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut habe. Deshalb bin ich nun über meinen Mann familienversichert.
Eventuell werde ich meine selbständige Tätigkeit im Jahr 2016 wieder aufnehmen und ein Projekt bearbeiten, das über eine Laufzeit von etwa 3 Monaten geht. Den Rest des Jahres würde ich dann vermutlich die Selbständigkeit wieder ruhen lassen.
Bin ich für die Zeit während des Projektes dann wieder selbst versicherungspflichtig, wenn ich mehr als 18 Stunden pro Woche arbeite und damit wieder hauptberuflich selbständig wäre?

Soweit ich weiß, darf man ja monatlich bis zu 415€ in 2016 dazu verdienen und könnte trotzdem in der Familienversicherung bleiben. Aber wie berechnen sich diese 415€? Sind das die Jahreseinnahmen geteilt durch 12 oder ist das bei einer Einnahme/Überschussrechnung das zu versteuernde Einkommen durch 12?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank und noch ein frohes neues Jahr
Andrea


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