Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 09.01.2016, 13:28 (vor 3034 Tagen) @ Andrea

ja, ich habe gelesen ... Internet ... 99% Müll und man sucht immer das eine Prozent !!

Wenn ein Gewerbe angemeldet ist, dann wird es ausgeübt. Ein Ruhen gibt es nicht, nur Erfolglosigkeit durch mangelhaften Einsatz ... hier vorsätzlich!

Spaß beiseite ... man kann so dazu nichts sagen, außer, dass es geprüft werden muss ...

In der Tendenz sage ich: hauptberufliche Selbstständigkeit liegt vor !! Du musst beweisen, dass es nebenberuflich ist! Dann gilt die Fragestellung Einkommen über oder unter 415 Euro mtl. und die wird auf der Basis des letzten ESt. Bescheides, ggf. abgegebener ESt-Erklärung und der laufenden BWA geprüft ...

Das fragt man nicht in einem Forum, sondern man wendet sich an die Krankenkasse, die die Entscheidung zu treffen hat, bitte um Prüfung und einen widerspruchsfähigen Bescheid!

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