Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Andrea, Freitag, 08.01.2016, 20:03 (vor 3034 Tagen) @ derKVProfi

Hallo

und danke für die Antwort. Das mit den 18 Stunden habe ich aus den Regularien einiger Krankenkassen recherchiert. Da steht drin, dass bei einer Stundenzahl von mehr aus 18 Stunden in der Woche davon auszugehen ist, dass eine Selbständigkeit hauptberuflich ist und deshalb keine Familienversicherung möglich ist.

Ruhen heißt für mich, dass ich keine Einnahmen aus meiner freiberuflichen Selbständigkeit beziehe. Aber natürlich erfolgt trotzdem eine Einnahme/Überschussrechnung, da die Kosten weiterlaufen, ich also unter dem Strich steuerrechtlich einen Verlust habe.

Aber welcher Betrag gilt dann für die Krankenkasse bei der Prüfung in 2017? Die Einnahmen? Der Gewinn? Das zu versteuernde Einkommen der Ehefrau?

Viele Grüße
Andrea


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