Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Sonntag, 10.01.2016, 11:43 (vor 3033 Tagen) @ Andrea

eine Familienversicherung wird ausgeschlossen, wenn du "hauptberuflich selbständig" tätig ist - unabhängig von einer Einkommensgrenze.

zum Begriff der "hauptberuflich selbständigen Tätigkeit" kannst du hier nachlesen:

- nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit den Selbstständigen mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehme n, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt dann, wenn das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn das Arbeitseinkommen 25 v. H. der monatlichen Bezugsgröße übersteigt.

-nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit den Selbstständigen mehr als 20 Stunden, aber nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt dann, wenn das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn das Arbeitseinkommen 50 v. H. der monatlichen Bezugsgröße übersteigt

- nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit > den Selbstständigen nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitseinkommen 75 v. H. der monatlichen Bezugsgröße übersteigt und (insofern) anzunehmen ist, dass es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt.

Hinweis: monatliche Bezugsgröße 2016 = 2905 €; 25% davon = 726,25 €, 50% davon = 1452,50 €; 75% davon = 2178,75 €

Ein weiteres Ausschlusskriterium ist das Einkommen - unabhängig davon, um welches Einkommen es sich handelt. Maßgeblich hier ist das sog. Gesamteikommen. Wie dieses Gesamteinkommen berechnet wird, kannst du hier nachlessen.

Wenn du nur in 1, 2, 3 Monaten im Jahr Einkommen erzielst, hat das auch nur für diese 1, 2, 3 Monate Einfluss auf die Familienversicherung - ist aber natürlich eine Frage der Nachweisbarkeit und muss im Einzelfall geprüft werden.

wie gesagt: die Frage, ob eine haptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt und ob die Einkommensgrenze überschritten wird, sind getrennt zu betrachten.


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