Ausländische Freundin (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 14.03.2018, 12:23 (vor 2233 Tagen) @ felix32

Tja, so macht man das - erst Fakten schaffen und dann nach Lösungen suchen!

23 Jahre alt und in der Familienversicherung? Sicher?

Familienversicherung endet ja mit Vollendung des 23 Lebensjahres, außer man ist Student!

Heiratet wäre natürlich eine Möglichkeit! Daraus leitet sich dann ggf. auch eine Familienversicherung für die Ehefrau und das Kind ab.

Darüber hinaus gibt es auch so einen Zugang zur GKV, wenn man das Aufenthaltsgesetz kennt. Mutter eines Kindes ist das Stichwort dabei!

Wir beraten und basteln so etwas ja kostenpflichtig zusammen!

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