Re: Wie schlimm steht es um die DAK? (Gesetzliche Krankenkassen)

reformstau, (vor 7472 Tagen) @ Tom

Anzahl der Vorstände - Rechtsgrundlage:

(4) 1 Der Vorstand besteht bei Krankenkassen mit bis zu 500 000 Mitgliedern aus höchstens 2 Personen, bei mehr als 500 000 Mitgliedern aus höchstens 3 Personen. 2 Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich gegenseitig. 3 § 37 Abs. 2 gilt entsprechend. 4 Besteht der Vorstand nur aus einer Person, hat der Verwaltungsrat einen leitenden Beschäftigten der Krankenkasse mit dessen Stellvertretung zu beauftragen.

Kleine Kasses dürfen überhaupt nur höchstens 2 Vorstände haben. Und wenn man sich statt eines Vorstandes dafür mehr "leitende Beschäftigte" leistet, kommt sich das mit den Kosten annähernd aufs selbe raus.


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