Re: IKK-Direkkt - nur Ärger! (Gesetzliche Krankenkassen)

helmut wimmer @, Mittwoch, 14.04.2004, 23:59 (vor 7335 Tagen) @ Silke Grävendieck

Hallo Silke.
habe weiter oben einen Beitrag eingestellt. Beschwere Dich beim BVA in Bonn (Adresse/e-mail s.o.).
Abgesehen davon:
Ohne Mitgliedsbescheinigung der neuen KV ist die Kündigung bei der alten nach einer gewissen Zeit (meines Wissens zwei Wochen) unwirksam und die alte KV läuft weiter. Zivilrechtlich kann der Schaden aus dem höheren Beitrag eingeklagt werden. da Kontrahierungszwang.
Helmut


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