Re: IKK-Direkkt - nur Ärger! (Gesetzliche Krankenkassen)
Ist kein Trick. Wenn bis zum Ende der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung vorliegt, wurde das Kassenwahlrecht nicht wirksam ausgeübt.Man ist dann bei seiner Kasse erstmal weiterversichert.