Re: IKK-Direkkt - nur Ärger! (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Mittwoch, 03.10.2007, 10:03 (vor 6070 Tagen) @ Martina Stegner

Ist kein Trick. Wenn bis zum Ende der Kündigungsfrist dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung vorliegt, wurde das Kassenwahlrecht nicht wirksam ausgeübt.Man ist dann bei seiner Kasse erstmal weiterversichert.


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