Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan (Private Krankenversicherungen)

Vers.-Berater Gamper, Fulda, Freitag, 31.03.2017, 10:11 (vor 2575 Tagen)

Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehandlung


Hallo Benutzer,

wie die Legal Tribune Online, Faz u.a. berichteten, hat der Bundesgerichtshof am 29.03.2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen (-3 bzw. -2,75 Dioptrien) eine Krankheit im Sinne von § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) darstellt ((„Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen (…)“)).

Private Krankenversicherer müssen daher unter Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung einer solchen Fehlsichtigkeit beantragen.

Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht.

Mein Kommentar: Betroffene Menschen und privat Krankenversicherte mit nicht verjährten Ansprüchen (aus solchen Behandlungen) sollten sich an einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden und eine Rechtsberat
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsbe ung in Anspruch nehmen. Sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist, kann der Versicherungsberater und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Sache aktiv werden.

rater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).


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