Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Jack, Dienstag, 02.08.2005, 21:44 (vor 6844 Tagen) @ reformstau

Erfolgreich war die BKK dagegen bei verschiedenen Leistungen der anthroposophischen Medizin, etwa der Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann". Das Bundesversicherungsamt hatte das Verbot damit begründet, die Wirksamkeit dieser Behandlungen sei nicht nachgewiesen, zudem fehlten positive Entscheidungen des Bundesausschusses. Hierzu betonte das BSG, es sei rechtlich noch nicht geklärt, ob diese Anforderungen an die Schulmedizin auch auf die gesetzlich privilegierten besonderen Therapierichtungen übertragbar sind.

Geht es den Kassen etwa darum, neue Ausgabemöglichkeiten zu erkämpfen? Ich dachte, das System der GKV leide unter Geldmangel. Und hier erstreiten einzelne Kassen das Recht, Beitragsgelder aus dem Fenster werfen zu dürfen.


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