Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 04.08.2005, 15:31 (vor 6842 Tagen) @ Jack

Mit Zitat: "Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann"" kann man Befindlichkeitsstörungen angehen, aber keine Krankheiten. Die Finanzierung von Luxusmedizin bei Befindlichkeitsstörungen widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB-V (notwendig, ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig ...

Das stimmt nicht: Gerade chronisch Erkrankten (darunter auch vielen körperlich Erkrankten) kann anthroposophische Medizin wirksamer helfen als die reine Schulmedizin, was ein am 31.03.2005 ausgelaufenes 8-jähriges Modellprojekt für anthroposophische Medizin der IKK Hamburg zweifelsfrei bewiesen hat. Die Ergebnisse dieses Modellprojektes hat die IKK Hamburg in einer Broschüre zusammengefasst, die sowohl online eingesehen werden kann ( http://www.ikk-hamburg.de ) oder auch von der Homepage der IKK Hamburg bestellt werden kann.

Nun muss noch der gemeinsame Bundesausschuss nach Überprüfung der vorgebrachten Ergebnisse dieses Modellprojektes über die Aufnahme in den Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Nachdem das Bundessozialgericht den gesetzlichen Krankenkassen nun immerhin schon auf freiwilliger Basis gewisse Spielräume zugestanden hat, ist eine positive Bewertung des gemeinsamen Bundesausschusses der nächste Schritt zur vollständigen Integration der - im SGB V als besondere Therapierichtung ausdrücklich verankerten - anthroposophischen Medizin.

Gruß
Elgin


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