Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Jack, Mittwoch, 03.08.2005, 18:10 (vor 6842 Tagen) @ Egon

Warum solte es nicht gute Heilpraktiker geben? Die Erfolge vorweisen können. Aber die Schar der Heilpraktiker ist extrem inhomogen und reicht von Könnern bis zu absoluten Pfeifen. Kein Wunder, weil keine Ausbildungsstandards und keine Abschlußprüfung.

Oft ist es einfach die Zuwendung und die dem Patienten gewidmete Zeit, die heilt. Diese bekommt der Heilpraktiker gut bezahlt, während der Arzt nicht für Geld, sondern Punkte arbeiten muss, die schlecht bezahlt werden und obendrein noch budgetiert sind. Der Patient glaubt, er habe auf die ärztlichen Leistungen in beliebiger Menge einen Anspruch, weil er den teuren Krankenkassenbeitrag bezahlt habe. Demgegenüber ist der Heilpraktiker ein Luxus, den er gern aus eigener Tasche bezahlt.

Mit >Heileurythmie, Maltherapie und der "Rhythmischen Massage nach Wegmann" kann man Befindlichkeitsstörungen angehen, aber keine Krankheiten. Die Finanzierung von Luxusmedizin bei Befindlichkeitsstörungen widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB-V (notwendig, ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig) und muss deshalb in der finanziellen Eigenverantwortung der Patienten bleiben. Das von den Kassen zahlen zu lassen, ist ein Irrweg.


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