Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Samstag, 06.08.2005, 00:41 (vor 6840 Tagen) @ Sora

Auch manche größere Krankenkasse hat mittlerweile eine zentrale Organisations- und Entscheidungsstruktur. Das heißt, dass in den Vor-Ort-Geschäftsstellen eingehende Anträge (mit ggf. zugehörigen Unterlagen wie ärztliche Attests usw.) an eine zentrale Bearbeitungsstelle weitergeleitet werden. Diese Verfahrensweise bringt dem Versicherten weder in zeitlicher noch in organisatorischer Hinsicht Vorteile. Da ist es für den Versicherten doch schon einfacher und vor allem auch zeitsparender, die relevanten Unterlagen selbst per Post direkt an die zentrale Bearbeitungsstelle innerhalb der jeweiligen Krankenkasse zu versenden.

Neben telefonischer Beratung ist zudem auch die Kommunikation per Brief, Fax, E-Mail und Internet möglich - und im Interesse der Beitragszahler auch kostensparender als Vor-Ort-Geschäftsstellen. Mehrleistungen im Service (und auch anderweitig) sind - ebenso wie in den übrigen Wirtschaftsbereichen - nicht völlig kostenlos zu haben, zumal gesetzliche Krankenkassen keine Schulden machen dürfen (leider sieht die diesbezügliche aktuelle Realität bei manchen Kassen immer noch anders aus).

Gruß
Elgin


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