Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

reformstau, Donnerstag, 04.08.2005, 14:28 (vor 6841 Tagen) @ Elgin Fischbach

Zitat:

"1) Teile der Verwaltungskosten (in jedem "Kaff" eine Geschäftsstelle mit allen damit einhergehenden Kosten zu unterhalten - wozu keineswegs einseitig nur Personalkosten gehören -, die dann obendrein für Berufstätige auf Grund ihrer Öffnungszeiten gar nicht erst zugänglich ist, ist absolut überflüssig; hier sind insbesondere Großkassen angesprochen)"

Also hier sieht man mal wieder die eingegrenzte Sichtweise. Wenn man sich mal die Kassenstrukturen anschaut, wird man ganz klar feststellen, dass gerade die großen Kassen neben Berufstätigen gerade auch viele Arbeitslose, Rentner und Familienangehörige betreuen und gerade die benötigen häufiger Leistungen als ein Berufstätiger und haben einen klaren Bedarf an Geschäfsstellen vor Ort. Eine kleine Kasse hat diesen Kundenkreis logischerweise nicht in diesem Umfang und hat leider oft auch nur wenig Interesse dran (Wer will schon Leute versichern, die Leistungen brauchen...) Nicht umsonst wechseln viele Mitglieder kleinerer Kasse wieder zurück zu den Großen, wenn sie erst mal entsprechende Erfahrungen gemacht haben.


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