Re: Warum Bürgerversicherung ? (Sozialpolitik)

Andreas W. @, Montag, 30.08.2004, 09:05 (vor 7192 Tagen) @ Jack

Kontrahierungszwang,staatlichen Festlegung des Leistungsspektrums und solidarische Finanzierung (Solidarität Kranke/Gesunde; arm/reich; Kinder/kinderlos) sind unverrückbare Essentials einer solidarischen GKV.

Das gesundheitliche Risiko ist grundsätzlich nicht privat versicherbar. Das was wir heute als privat KV kennen, ist nur möglich, weil es die GKV gibt. Nur, wenn einer zu dem Zeitpunkt an dem er sich privat versichern kan gesund ist, wird er wechseln. Krankheit ist ein Lebensrisiko, dass von der Gesamtgemeinschaft abgesichert werden muss.

Ansonsten ist eine private Absicherung für bereits Erkrankte, Behinderte etc. nicht möglich bzw. unbezahlbar. Das wäre so, als wenn jemand für sein Haus eine Brandschutzversicherung abschließen will, obwohl sein Haus bereits abgebrannt ist.
Privatversicherungen beruhen auf dem Prinzip, dass der Schaden noch nicht eingetreten ist und es eine versicherbare Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der Schadenshöhe existiert.

Vor diesem Hintergrund macht es für mich einen großen Unterschied, ob die Politik am Leistungsumfang immer wieder nach Kassenlage rumdocktert oder der Sozialausgleich nach Kassenlage geschieht.

Sinnvolle Ausgliederungen von Teilleistungen (z.B. Unfallversicherung) wären doch auch bei einem einkommensbasierte Beitrag jederzeit möglich.

Wie soll eigentlich der Sozialausgleich von statten gehen, wenn der Versicherute eine GKV mit relativ hoher Kopfpauschale gewählt hat? Gut man könnte hypothetisch einen durchschnittlichen Beitrag unterstellen.

Im Prinzip würde mein vorgeschlagener pauschaler Beitragssatz auf das zu versteuernde Einkommen (nach einer grundlegenden Steuerreform) genauso wirken, wie eine Kopfpauschale. Die GKV würde für jeden bei ihr Versicherten eine Pauschale erhalten, die sich ergibt aus Beitragssatz und Durchschnittseinkommen aller bei GKVen versicherten. Dies wäre ein effektiver Finanzausgleich zwischen den Kassen. Die Einkommensstruktur bei einer GKV würde keine Rolle spielen. Der Vorteil m.E. gegenüber einer Kopfpauschlae wäre, dass parallel zur EKSt. ein eigenständige solidarische Finanzierung stattfindet, die eben nicht im gleichen Maße einem Sozialausgleich nach Kassenlage unterliegt und viel weniger Verwaltungsaufwand bedeutet - nach entsprechender EKSt-Reform.

Würden Sie beim Sozialausgleich bei einer Kopfpauschale Vermögen, Unterhaltsansprüche etc. (siehe umfänglichen Fragebogen bei Arbeitslosengeld 2) nicht mit einbeziehen? Wenn man nur das zu versteuernde Einkommen für die Gewärhung des Sozialausgleichs zu Grunde legt, kommt es m.E. zu gravierenden Gerechtigkeitsproblemen. Ein wirkliche Bedürftigkeitsprüfung für 2/3 der Bevölkerung halte ich weiterhin für sehr aufwändig.

Meine Bedenken Kopfpauschale:
- Sozialausgleich unterliegt ständigem politischen Druck, weil im Prinzip jedes Jahr neu entschieden wird, ob und welchem Umfang er gemacht werden soll. Bei einem einkommensbezogenen Beitrag ist der Sozialausgleich inhärenter Bestandteil des Systems.
- Bedürftigkeitsprüfung bei 2/3 der Bevölkerung wird sehr aufwändig, siehe Arbeitslosengeild 2

Eine Kopfpauschale wäre aber trotzdem auf jeden Fall besser als das heutige System.


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