Re: AOK nervt (Sonstige Themen)

jessica, Montag, 14.02.2005, 20:12 (vor 7012 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer,
ich muss dir sagen leider ja. Laut Sozialgesetzbuch ist der Stammversicherte verpflichtet, diese Angaben jährlich per Formular zu bestätigen. Die Angaben bezüglich des Einkommens deiner ehefrau benötigt die Krankenkasse, da nach § 10 SGB V die Familienversicherung nur möglich ist, wenn der privat versicherte Ehepartner weniger als der Stammversicherte verdient bzw unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze verdient. Außerdem muss die Krankenkasse diese Überprüfungsbögen bei der Aufsichtsbehörde vorlegen, denn nur wenn die Familienversicherung zu recht bestéht bekommt die Krankenkasse Geld aus dem Risikostrukturausgleich. Kurz um lt Sozialgesetzbuch haben wir nicht nur Ansprüche auf Leistungen, wir haben auch Verpflichtungen.


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