neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 4775 Tagen) @ Marco

Hallo,

das ist dann falsch, wenn noch keine drei Monate seit dieser Unterbrechung vergangen sind - solange gilt nämlich das Recht auf freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna


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