neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
aha, und das wäre dann welche Versicherung - der nachgehende Leistungsanspruch ?? - ich meine gelesen zu haben, dass dieser nicht als Absicherung zählt - bin mir aber da nicht sicher.
Gruss
Czauderna