neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
das ist dann falsch, wenn noch keine drei Monate seit dieser Unterbrechung vergangen sind - solange gilt nämlich das Recht auf freiwillige Versicherung.
Gruss
Czauderna
In diesem Fall (Versicherungslücke 2011!) dürfte die Unterbrechung länger als 3 Monate her sein. Eine freiwillige Versicherung ist daher nicht mehr möglich (daher hatte ich auch nicht verstanden, weshalb Du hier dieses Thema angeschnitten hast).
MfG
ratte1