neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)
Ersatzweise einfach bei der Kasse fragen, warum diese nicht von amtswegen die Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) durchgeführt hat. Dann ist die Lücke auch weg.
Ersatzweise einfach bei der Kasse fragen, warum diese nicht von amtswegen die Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) durchgeführt hat. Dann ist die Lücke auch weg.
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