neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo czauderna,
der Leistungsanspruch nach § 19 SGB ist zwar keine Versicherung aber eine anderweitige Absicherung im Sinne des Gesetzes. Rundschreiben zum § 5 Abs. 1 Nr. 13 vom 20.03.2007 auf Seite 18.
MfG
ratte1