GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Ritterstern, Sonntag, 08.12.2013, 20:24 (vor 3813 Tagen)

Hallo liebes Forum!

Herr Müller ist 50% angestellt und arbeitet selbstständig (Freiberufler). In der GKV war er in den letzten Jahren immer als AN, da Gewinn aus Selbstständigkeit immer unter Arbeitseinkommen (keine Arbeitnehmer, wöchentliche Arbeitszeit unter 18 h).

In 2012 hat er nun aber 19067€ Gewinn aus der Selbstständigkeit, bei einem Brutto-Verdienst von 19221€. Netto bleiben davon 17649€, also weniger als der Gewinn aus der Selbstständigkeit.
Dieses hohe Gewinneinkunft ist einmalig und wird nicht mehr vorkommen.Wie reagiert nun die GKV darauf?
Vergleicht die Kasse das Brutto- oder das Netto-Einkommen mit dem Gewinn?
Was wird diese fordern?
Kann Herr Müller die Kasse überzeugen, dass die Selbstständigkeit trotz des hohen Gewinns nur nebenberuflich war, und er somit nur den ermäßigten Satz für nebenberuflich Selbstständige nachzahlen muss?

Herzlichen Dank für Rückmeldungen!


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