GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Ritterstern, Montag, 09.12.2013, 19:27 (vor 3816 Tagen) @ derKVProfi

Nein, die Frage bleibt die Gleiche. Mit der Familienversicherung der Frau gibt es kein Problem und keine Frage!
Es war aber die Frage aufgekommen, warum überhaupt der pflichtversicherte AN gegenüber der KK Angaben machen muss.

Schöne Grüße!


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