GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Ritterstern, Sonntag, 15.12.2013, 12:31 (vor 3809 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,

ja, es geht um den Mann!:-) Ich zitiere aus meiner ersten Anfrage im Forum:

"Herr Müller ist 50% angestellt und arbeitet selbstständig (Freiberufler).In der GKV war er in den letzten Jahren immer als AN..."
"In 2012 hat er nun aber 19067€ Gewinn aus der Selbstständigkeit, bei einem Brutto-Verdienst von 19221€." Abzgl. Werbungskosten bleiben davon 17649€.
"Dieses hohe Gewinneinkunft ist einmalig und wird nicht mehr vorkommen. Wie reagiert nun die GKV darauf?"


Die Frau ist nur insoweit wichtig, weil durch die jährliche Überprüfung ihrer Familienversicherung durch die KK in diesem Jahr der EkSt.-Bescheid eingereicht werden muss und somit die KK zwangsläufig über die Einnahmen des Mannes unterrichtet wird.

Sorry, ich bin Laie. Ich versuche, soweit ich es kann Fachbegriffe, Abkürzungen etc. zu verwenden, damit der Fall möglichst klar und einfach wird. Vielleicht hat es sich hier gerade umgedreht...


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