GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.12.2013, 16:31 (vor 3805 Tagen) @ Ritterstern

Ich zitiere aus meiner ersten Antwort:

"Er kann es versuchen und sich einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung unterziehen. Also muss er die Kasse und nicht uns hier ansprechen.

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung werden eben nicht nur Arbeitszeit und Einkommen, sondern viele Aspekte berücksichtigt.

Das Ergebnis in Ihrem Modellfall dürfte sein, dass die Arbeitnehmertätigkeit überwiegt, wenn es ein einmaliger Sondereffekt war, der zu dem hohen Umsatz geführt hat, und wenn er vor allem keine sozialversicherungspflichtigewn Arbeitnehmer beschäftigt und ansonsten die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit überwiegt!"

Eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung ist nicht das Einsenden des Est-Bescheides im rahmen einer Prüfung der Anwendung des § 10 SGB V (Familienversicherung). Sie sind in Kenntnis, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, Sie haben aber nicht angezeigt, dass diese unter Umständen überwiegen könnte.

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