GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Ritterstern, Sonntag, 15.12.2013, 17:59 (vor 3806 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für die Antwort! Entschuldigung wenn ich mich so unklar ausgedrückt habe.
Da Herr Müller ja nun im Rahmen der Prüfung seinen EkSt.-Bescheid einsenden muss, was würden Sie ihm nun raten: den EkSt.-Bescheid mit einem Begleitschreiben, dass es sich um einen einmaligen Sondereffekt handelt, an die KK schicken? Einen Termin im Servicezentrum zu vereinbaren? oder...?


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