GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 10.12.2013, 04:55 (vor 3815 Tagen) @ Ritterstern

Nein, die Frage kam hier nicht auf. Wo kam die Frage demnach auf.

Es ist sehr wohl ein Unterschied ob, so wie anfänglich geschildert, ein Arbeitnehmer nebenbei als Selbstständiger arbeitet oder ob eine familienversicherte Person selbstständig tätig ist.

Im 1. Fall geht es um die Statusfeststellung ob die Arbeitnehmertätigkeit oder die Selbstständigkeit überwiegt.
Im 2. Fall endet die Familienversicherung, weil das Einkommen, das in § 10 SGB V genannt ist, überschritten wurde. Damit endet die Familienversicherung unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Warum man Fragebögend er GKV für die Familienversicherung ausfüllen muss? Weil es für die Familienversicherung Voraussetzungen gibt - s.a. § 10 SGB V

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum