Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 10:14 (vor 3542 Tagen) @ Thomas2

Der Tarif BC füllt die Debeka Leistung in Höhe und Umfang auf Beihilfeniveau auf - der Tarif BC füllt bei Hilfsmitteln NICHT die Beihilfe auf!

Verzeihung, ja natürlich!! Völlig korrekt. Da war ich wohl gedanklich zu dem einen oder anderen Versicherer abgeschweift.


@derKVProfi
Jetzt bin ich leider doch verwirrt. Würden Sie mich bitte erleuchten.
Beispiel:
Angenommen "Komfort"-Inkontinenz-Slip Rechnung: 200 EUR
Erstattung Debeka "B": 100 EUR
Beihilfe: 70 EUR (max. Zuschuss für "Standard")

Erfolgt hier keinerlei Erstattung aus "BC"?
(Das scheine ich dann falsch zu interpretieren: Punkt 9. Beihilfefähige Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung,...beihilfefähiger Hilfsmittel...,...bis zur beihilfefähigen Höhe.)

Nein, hier erolgt keine Erstattung aus BC, da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist (50% also 70 Euro)!

Ich bezweifel aber, dass die Debeka 100 Euro in der Basis erstattet, weil die Debeka nur "angemessene Kosten" (§ 5.2. MBKK) trägt und 140 Euro ja angemessen sind (Beihilfemaximierung)!

Außerdem kann ich die definition Hilfsmittel hier nicht wirklich erkennen:

Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden,
um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen.

Im weiteren Verlauf des Textes ist es auch nicht explizit genannt.

Da kann man lange diskutieren. Im Leistungsfall kann so etwas Streß machen.

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