Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 14:09 (vor 3542 Tagen) @ Thomas2


Ok.
Vielen, vielen Dank.
Die Sache habe ich leider immer noch nicht vollends verstanden:
Wie ist das zu verstehen? :"...da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist..."

Ich verstehe nicht, wieso die Debeka hier nicht die restlichen 30 EUR aus BC erstattet, wenn es doch heisst:
A. Aufwendungsersatz: "Der Versicherer erstattet...verbleibende Aufwendungen..."
und nach 9. Beihilfefähige Hilfsmittel (...).

Das Hilfsmittel ist beihilfefähig (nehmen wir hier jetzt an), und die 30 EUR sind verbleibende Aufwendungen. Die 30 EUR liegen unterhalb der Voraussetzung "bis zur beihilfefähigen Höhe"
(Gilt diese Passage ("...") eigentlich für den gesamten Absatz 9. oder bezieht sich das nur auf die zu letzt genannten "Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und KÖrperersatzstücke..."

Da steht bis zur beihilfefähigen Höhe .... die ist 140 Euro, weil die Behilfe ja 50% von 140 Euro = 70 Euro erstattet.

Die Debeka leistet irgendetwas zwischen 0 und 70 Euro aus B und aus BC nichts, wenn sie aus B 70 Euro erstattet! Erstattet Sie aus B weniger, dann füllt sie aus BC auf, aus BG nicht ohne BG auch nicht - logisch, gell?!

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