Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

Thomas2, Montag, 08.09.2014, 17:42 (vor 3542 Tagen) @ derKVProfi


Da steht bis zur beihilfefähigen Höhe .... die ist 140 Euro, weil die Behilfe ja 50% von 140 Euro = 70 Euro erstattet.

Das war mir bereits klar.

Die Debeka leistet irgendetwas zwischen 0 und 70 Euro aus B und aus BC nichts, wenn sie aus B 70 Euro erstattet! Erstattet Sie aus B weniger, dann füllt sie aus BC auf, aus BG nicht ohne BG auch nicht - logisch, gell?!

Logisch, dahingehend, dass der BG nichts zahlt. Das ist klar.
So langsam lichtet sich das Dunkel. Aber leiderkann ich Ihre Argumtentation noch immer nicht zu 100% nachvollziehen. :-(

"nach Anrechnung" unter A. in Kombi mit "bis zur beihilfefähigken Höhe" ist hier wohl der Knackpunkt?
Mir ist nicht klar, an welcher Stelle ich die Bedinungen falsch verstanden habe.

Würde der BC sagen: "Wir erstatten verbleibende Aufwendungen
nach Vorleistung von Beihifle und Haupttarif."
Würde dann der BC die verbeibenden 30 EUR übernehmen? Bzw. 60 EUR, sollte der B tatsächlich nur 70 EUR, analog Beihilfe, anerkennen?

Ein Beihilfeergänzungstarif ist doch dem Grundsatz nach dazu da, die Beihilfelücken zu schließen. Das war doch der Grund die Ergänzungstarife einmal einzuführen. Diese gibt es ja so noch nicht von Anbeginn an. Salopp gesagt: Die wurden eingeführt, als sich die Beihilfeerstattungen verschlechtert haben.
Liege ich mit der Aussage richtig?

Wenn Ihnen das jetzt zu aufwendig wird, habe ich vollstes Verständnis, wenn Sie hier jetzt aussteigen.
Immerhin ist es mein Problem, die Formulierung nicht verstehen zu können.


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