Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 17:52 (vor 3542 Tagen) @ Thomas2

Was ist an dem Satz nicht zu verstehen:

Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete,
Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

"bis zur beihilfefähigen Höhe" bezieht sich auf die gesamte Aufzählung.

"beihilfefähiger Hilfsmittel" ist auch nicht mißverständlich!

Die Beihilfe leistet für beihilfefähiger Hilfsmittel immer bis zur beihilfefähigen Höhe.

Wo sollte jetzt etwas ergänzt werden?

Es wird also der tarif B ergänzt, der demnach weniger leistet als beihilfefähiger Hilfsmittel und weniger beihilfefähigen Höhe!

Vielleicht hat die Debeka aber auch einfach nur keine Ahnung, von dem was sie tut und hat den Satz aus Versehen in die Bedingungen geschreiben.


Ein Beihilfeergänzungstarif ist doch dem Grundsatz nach dazu da, die Beihilfelücken zu schließen. Das war doch der Grund die Ergänzungstarife einmal einzuführen. Diese gibt es ja so noch nicht von Anbeginn an. Salopp gesagt: Die wurden eingeführt, als sich die Beihilfeerstattungen verschlechtert haben.
Liege ich mit der Aussage richtig?

Wo ist denn bitte definiert, was ein Beihilfeergänzungstarif ist, also gesetzlich?

Sie liegen falsch, insbesondere Debeka und HUK-Coburg haben schon immer die Minderleistung Ihrer Grundtarife über den Beihilfdeergänzungstarif aufgefüllt. Andere aber auch!

Gestatten Sie mir die Frage, was Sie beruflich machen, weil Sie hier Fragestellern Ratschläge erteilen. Das sollte man nur tun, wenn man es auch wirklich kann - net bös sein, aber ich habe ein Problem mit Laien helfen Laien oder Meinungen von sich geben, die nicht wirklich fundiert sind!

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