Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

Thomas2, Montag, 08.09.2014, 12:01 (vor 3542 Tagen) @ derKVProfi

Beispiel:
Angenommen "Komfort"-Inkontinenz-Slip Rechnung: 200 EUR
Erstattung Debeka "B": 100 EUR
Beihilfe: 70 EUR (max. Zuschuss für "Standard")

Erfolgt hier keinerlei Erstattung aus "BC"?
(Das scheine ich dann falsch zu interpretieren: Punkt 9. Beihilfefähige Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung,...beihilfefähiger Hilfsmittel...,...bis zur beihilfefähigen Höhe.)


Nein, hier erolgt keine Erstattung aus BC, da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist (50% also 70 Euro)!

Ok.
Vielen, vielen Dank.
Die Sache habe ich leider immer noch nicht vollends verstanden:
Wie ist das zu verstehen? :"...da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist..."

Ich verstehe nicht, wieso die Debeka hier nicht die restlichen 30 EUR aus BC erstattet, wenn es doch heisst:
A. Aufwendungsersatz: "Der Versicherer erstattet...verbleibende Aufwendungen..."
und nach 9. Beihilfefähige Hilfsmittel (...).

Das Hilfsmittel ist beihilfefähig (nehmen wir hier jetzt an), und die 30 EUR sind verbleibende Aufwendungen. Die 30 EUR liegen unterhalb der Voraussetzung "bis zur beihilfefähigen Höhe"
(Gilt diese Passage ("...") eigentlich für den gesamten Absatz 9. oder bezieht sich das nur auf die zu letzt genannten "Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und KÖrperersatzstücke..."


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