Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 09.09.2014, 19:49 (vor 3541 Tagen) @ Thomas2

Dieser Beitrag wäre es nicht einmal wert gewesen, dass ich mich dazu äußere!

Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Einsatz.
Aber das bringt mich nicht weiter. Wir nutzen nicht den selben Kommunikationskanal.
Noch einmal: Ich verstehe ja längst wie Sie die Bedingungen interpretieren. Ich kenne Sie auch schon sehr lange und bin dahingehend nahezu sicher, dass das Deckungsgleich mit dem ist, wie es die Debeka verstanden haben möchte.

Ich bin aber nach wie vor nicht ganz sicher, ob das (Nach heutigem Stand) formaljuristisch korrekt ist.
Vor 40 Jahren hat man so manches anders formuliert, als es heute der Fall ist und ist damit durchgekommen.
Zumindest ist es für den Verbraucher irreführend formuliert. Das hätte man besser machen müssen, wenn man den Anspruch betrachtet, den die Debeka an sich stellt. Mit Unisex hätte man das mal ändern können.

z.b. Wenn die versicherte Ergänzung bei 50% Beihilfe "BC50" (50% versicherte Prozentstufe) lauten würde, könnte der Verbraucher auch leichter nachvollziehen , warum nur die Hälfte der beihilfefähigen Höhe rangezogen werden würde.

oder eine Formulierung: ...verbleibende Aufwendungen... "bis zu von der Beihilfe "erstattungsfähigen Höhe" statt "beihilfefähige Höhe", wäre das klarer.

Einer meiner Kegler war mal Anwalt. Ich frage ihn mal, ob die Formulierung der Debeka aus seiner Sicht auch so eindeutig ist.

Hab u.a. mit einem befreundeten Beamten tel.
Die Debeka hat ihm hier zu letzt bei der Tochter einen besonderen Asthmainhalator aus Tarif P erstattet. Von der Beihilfe gab es nichts...

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