Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig? (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 31.08.2019, 10:47 (vor 1693 Tagen) @ Möwe84

Hallo,
na ja, ich habe 48 Jahre bei einer GKV-Kasse gearbeitet und u.a. auch solche Fälle auf dem Tisch gehabt.
Gehen wir die Sache doch einfach mal logisch an.
Wer muss beurteilen ob ein Arbeitnehmer und ab wann Krankenversicherungspfllichtig oder Krankenversicherungsfrei ist ?
Das ist zweifelsfrei zunächst der Arbeitgeber - die Krankenkasse kommt nur dann ins Spiel wenn es für die Krankenversicherungspflicht Ausschlusstatbestände gibt, z.B.
mehrere Arbeitgeber und dadurch Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder (was in der Praxis häufiger vorkommt) das Vorliegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit.
Es gäbe noch diverse andere Möglichkeiten, belassen wir es aber mal bei diesen beiden Beispielen.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Prozess nur insofern beteiligt, wenn seitens des Arbeitgebers oder ggf. auch der Krankenkasse Inforamtionen/Auskünfte abgerufen werden.
Von sich aus kann und muss ein Arbeitnehmer nicht beurteilen, ob sein Arbeitgeber alles richtig gemacht hat oder nicht.
Wenn wir unsere beiden Beispiele nehmen, hier wäre der Arbeitnehmer verpflichtet von sich aus die Kasse und/oder auch den Arbeitgeber über die entsprechenden Sachverhalte zu informieren, damit diese entsprechend handeln können, aber sein Gehalt zu überprüfen und selbst beurteilen ob er/ sie nun ab dem 1.1. (wieder) krankenversicherungspflichtig ist oder nicht, dass ist nicht seine Aufgabe.
Gruss
Czauderna


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