Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
@joachimroehl. Was ist mit Versicherungspflicht nach § 5/1/13 SGB nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht? Wenn die letzte Kasse die GKV war, kann er doch dort die freiwillige Mitgliedschaft beantragen ohne den vorher genannten Bedingungen.