Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
M.E. ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit uninteressant, da Versicherungsfreiheit erst wieder nach 3 Jahren oberhalb der Einkommensgrenze eintritt und damit die VVZ erfüllt ist ( siehe auch § 6 Abs.1 Satz1 SGB V).