Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung sind ja jetzt geklärt, aber es gibt ja wie schon erwähnt seit dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht in Deutschland.
Und nach dem von mir schon genannten § 5/1/13 SGB V kann der Vers. die Weiterführung der Mitgliedschaft bei der letzten GKV beantragen und diese Kasse muß die Pflichtversicherung durchführen, auch wenn die Vorversicherungszeiten für die freiwillige Versicherung nicht erfüllt sind.