Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, (vor 6088 Tagen) @ Joachim Röhl

ist ja grundsätzlich richtig, aber es tritt nicht sofort bei erhöhung des AE wieder Versicherungsfreiheit ein.Wenn also zum 01.01.10 Versicherungspflicht eintritt und im laufe des Jahres das AE wieder erhöht wird, kann frühestens zum 01.01.11 Versicherungsfreiheit eintritten. In diesem Fall wären die VVZ erfüllt.


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