Re: Wechsel unter schwerten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
ist ja grundsätzlich richtig, aber es tritt nicht sofort bei erhöhung des AE wieder Versicherungsfreiheit ein.Wenn also zum 01.01.10 Versicherungspflicht eintritt und im laufe des Jahres das AE wieder erhöht wird, kann frühestens zum 01.01.11 Versicherungsfreiheit eintritten. In diesem Fall wären die VVZ erfüllt.