Re: Wechsel unter schweten Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
da der Kollege Röhrl nicht loslässt hier meine Quelle :
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.htm.
Unabhängig von den tel. Auskünften auf Fragen von denen man nicht weiß wie sie gestellt wurden denke ich das dort eine klare Antwort zu entnehmen ist.
Unbestreitbar ist jedenfalls die Phrase : Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn in einem solchen Fall eine Kasse einen Versicherten weiter
als solchen haben will dann macht sie das eben.
Gruß
Czauderna