Re: Wechsel unter schweren Bedingungen (Gesetzliche Krankenkassen)
Liebe Forumsteilnehmer, ergänzend hierzu darf ich folgendes bemerken: Die Einführung der Versicherungspflicht nach § 5/1/13 SGB V bringt sicherlich eine Reihe vom missbräuchlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit sich wie z.B. eine nennen wir sie mal "kurzzeitige Pflichtversicherung nach vorheriger PKV". Das Ausmaß kann man man noch gar nicht einschätzen, aber auch die Möglichkeiten der Missbrauchsabwehr durch die GVKen sind beschränkt. Man muss sich auf die Nachvollziehbarkeit der Angaben im Antrag des Versicherten verlassen.