Antragstellung bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)

Fila, Montag, 13.03.2017, 09:19 (vor 2572 Tagen)

Guten Tag,

mir ist das genaue Prozedere der Antragsstellung bei einer möglichen Aufnahme in die PKV über die Öffnungsaktion nicht klar.

Muss a) vom Antragsteller schon beim Erstantrag auf die Öffnungsaktion Bezug genommen werden (so oder so ähnlich steht es in den Infos im Web) oder b) kann ein Antrag gestellt werden und kommt dann das "Angebot" der PKV inklusive ggf. mit dem Hinweis auf die Öffnungsaktion?

Falls a) richtig sein sollte, wäre das doch eher nachteilig, da ja erst bei einer Antragstellung klar wird, unter welchen Konditionen die PKV einen tatsächlich nehmen würde und ich nicht verstehe, warum der Antragsteller diese Entscheidung vorab treffen sollte.

Wie findet man sonst verbindlich heraus, unter welchen Bedingungen die PKV einen aufnehmen würde? Bei der anonymen Voranfrage ist es nicht verbindlich; Probeanträge gibt es meines Wissens nicht oder verwirken doch den Erstantrag.

Vielen Dank!


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