Re: Kopfpauschale (Sozialpolitik)
Die anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten für Sozialhilfeempfänger sind sehr stark eingeschränkt: Du darfst als Einpersonenhaushalt maximal knapp 60,00 € von Deinem Hinzuverdienst behalten, der Rest geht uneingeschränkt ans Sozialamt!
Und die Menschen mit Stundenlöhnen von 5,50 € brutto und darunter, von denen Du schreibst, beziehen meist ergänzende Sozialhilfe (die sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten, weil dieses noch nicht einmal das sozialhilferechtliche Existenzminimum abdeckt!) und/oder Wohngeld.
In den letzten Jahren wird - auch in den öffentlichen Medien - verstärkt darauf hingewiesen, dass ein Vollzeitjob immer seltener ein Leben ohne (ergänzende) staatliche Sozialleistungen ermöglicht - und deshalb die Anzahl der Sozialhilfebezieher mit einem "festen" Job seit Jahren stetig ansteigt.
Fazit: Arbeit schützt nicht (mehr) vor Armut!
Gruß
Elgin