Re: Kopfpauschale (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 15.06.2004, 23:51 (vor 7267 Tagen) @ ich

Die anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten für Sozialhilfeempfänger sind sehr stark eingeschränkt: Du darfst als Einpersonenhaushalt maximal knapp 60,00 € von Deinem Hinzuverdienst behalten, der Rest geht uneingeschränkt ans Sozialamt!

Und die Menschen mit Stundenlöhnen von 5,50 € brutto und darunter, von denen Du schreibst, beziehen meist ergänzende Sozialhilfe (die sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten, weil dieses noch nicht einmal das sozialhilferechtliche Existenzminimum abdeckt!) und/oder Wohngeld.

In den letzten Jahren wird - auch in den öffentlichen Medien - verstärkt darauf hingewiesen, dass ein Vollzeitjob immer seltener ein Leben ohne (ergänzende) staatliche Sozialleistungen ermöglicht - und deshalb die Anzahl der Sozialhilfebezieher mit einem "festen" Job seit Jahren stetig ansteigt.

Fazit: Arbeit schützt nicht (mehr) vor Armut!

Gruß
Elgin


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