Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

Gast aus Norddeutschland, Montag, 08.11.2010, 19:50 (vor 4921 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich empfehle einen Neubeginn mit einer Krankenversicherungspflicht. Eine Beschäftigung mit einem Monatseinkommen ab 401,00 EUR reicht schon. Hartz IV-Leistungen sind auch nicht schlecht.

Einfach die letzte Kasse beim Arbeitgeber oder bei der ARGE angeben und abwarten was passiert. Und wenn etwas in Sachen Vergangenheit passiert, was die fehlende Zwischenzeit anbelangt, dann einfach nicht antworten, bis die Kasse aufgibt. Kaum eine Kasse wird eine rückwirkende Zwangseinstufung ohne Mitwirkung des Mitgliedes mit Gewalt durchführen, weil das BVA diesbezüglich einmal den Grundsatz aufgestellt hat, dass das so nicht geht. Das ist m.E. zwar rechtlich absolut falsch, aber was solls.

Der Tipp mit der Rückkehr aus dem Ausland, weil z.B. die Selbstständigkeit in Paraguay nicht funktionierte, weil man von anderen Deutschen finanziell ruiniert und über die Tisch gezogen wurde, könnte auch ganz gut sein. Aber das sollte schon gut vorbereitet sein. Vielleicht eine DVD im Internet erwerben.

Und ja, heiraten ist manchmal auch ganz schön, kann dann aber bei den Stiefkindern Probleme bereiten.


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