Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

nur mal so, Dienstag, 09.11.2010, 07:42 (vor 4920 Tagen) @ Joachim Röhl

Es ist schon richtig dass es wie oben erwähnt "noch" PKV's gibt welche bei einer früheren PKV eine PKV Versicherung ohne Strafzahlung policieren. Allerdings haben selbt 95% aller PKV- Juristen eine völlig andere Rechtsauffassung. Spätestens nach einer Kontrolle der PKV Bücher gibts Ärger für die PKV und speziell für die Kunden. Gesetze sollten nun mal für alle gleich gelten.
Als Kunde würde ich mir vom Vermittler bzw. der PKV schriftlich geben lassen, dass falls es doch zu einer Nachforderung kommt diese die Strafzahlungen übernehmen. Dann sieht die Sache aber wohl ganz anders aus.
Jedenfalls unterschreibt mein Kunde ein separates Blatt dass er im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt mit Nachzahlungen konfrontiert werden könnte und auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Also nicht zu sehr in Sicherheit wiegen.

Es ist doch bei den meisten Betroffenen eher die Fragen ob sich bei den Differenzen (GKV, PKV) die Selbständigkeit rechnet oder nicht. Wer wegen anfänglich oft weniger als 100€ Beitragsersparniss in die PKV wechselt wird relativ schnell von den Realitäten eingeholt.
Nochmal: die PKV hat sicher ihre Berechtigung, ist auf Dauer jedoch eher nicht geeignet Geld zu sparen. Wer sich "dauerhaft" einen hohen Versicherungsschutz leisten kann, kann den Schritt in die PKV wagen, Der Rest setzt sich einem nicht kalkulierbaren finanziellen Risiko aus.


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