Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

Gast2010, Donnerstag, 11.11.2010, 02:02 (vor 4918 Tagen) @ RHW

So sehe ich das auch

Und immer wieder bestätigt:
"Selbstständige: Rückkehrmöglichkeit zur GKV bleibt versperrt

Neues Urteil: Ein privat krankenversicherter Selbstständiger, der nach Aufgabe seiner Tätigkeit ALG II (Hartz IV) bezieht, hat keine Möglichkeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden.

Kein einfacher Zugang zur GKV

Selbstständige haben auch dann keinen Zugang zur GKV, wenn der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung (PKV) bereits vor dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beendet wurde. Das Landessozialgericht NRW (Essen) hat so mit Beschluss (Az.: L 16 KR 329/10 B ER) vom 23.8.2010 entschieden. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig."
www.haufe.de/News/Rechtsprechung


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