Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

RHW, Dienstag, 09.11.2010, 22:35 (vor 4920 Tagen) @ nur mal so

... und es gibt keine Garantie, dass man in 27 Jahren mit 54 in die GKV zurückkehren kann. Ich persönlich halte es für sehr unwahrscheinlich. Ich vermute, dass wir bis dahin wahrscheinlich noch 8 bis 15 Gesundheitsreformgesetze haben werden.

Vertrauensschutz gibt es in diesem Bereich übrigens nicht.

Gruß

RHW


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