Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

Gast2010, Montag, 08.11.2010, 23:57 (vor 4921 Tagen) @ Joachim Röhl


Noch ein Tip: solltest Du bis zum 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtige Angestellte werden, wärst Du sofort wieder in der gesetzlichen Kasse und natürlich ohne Strafbeiträge versichert, da Du ja dann aus einer laufenden Versicherung kommst. Ist meist dann von Vorteil, wenn Du absehbar wenig Alterseinkünfte hast und in der Gesetzlichen dann bei wenig Einnahmen auch günstiger aufgehoben bist. Das Thema hat wir hier schon ausführlich.

Wenn Du den Tipp zu häufig gibst, wird der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschieben, weil nicht mehr finanzierbar... Über Eigenbeteiligungen (keine bei 201 € Beitrag ???) solltest Du fairerweise auch aufklären, damit es keine Überraschungen gibt. Ansonsten, ja, ist es eine Alternative, wenn der Rückstand nicht aufgebracht werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen den die PKV so bietet (das mit dem 'ohne Strafzahlung' würde ich mir beim Angebot schriftlich geben lassen)


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