Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

GKVler, Donnerstag, 29.01.2015, 21:04 (vor 3368 Tagen) @ Andrea W.

Hmm, du kannst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn du versicherungspflichtig wirst - ich nehme an, dass ist der Grund, wieso dein Mann dich einstellen will.

- allerdings würde (abhängig von der genauen Rechtsform des Unternehmens deines Mannes) zunächst mal die sog. "familienhafte Mitarbeit" geprüft, also du so wie eine andere Arbeitnehmerin beahndelt wirst.
- dann wird geprüft, ob du eventuell "hauptberuflich selbständig " bist - die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer ist ein Indiz für eine hauptberufliche Selbständigkeit. Eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt wiederum die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aus.

mit dieser Konstellation könnte es also schwierig werden, nochmals in die GKV zurück zu kommen....


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum